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Das Verkehrszentralregister
Im Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) in Flensburg (sog. Sünderkartei) wird erfasst, wer:
1. wegen einer Straftat im Straßenverkehr (z. Bsp. Unfallflucht, Trunkenheit etc.; Folge: 5 bis 7 Punkte) verurteilt oder
2. wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mind. 40,- € (Folge: 1 bis 4 Punkte) bestraft wurde.
Der persönliche Punktestand kann von jedem Fahrzeugführer schriftlich angefordert werden. Was passiert bei welchem Punktestand:
- 8 bis 13 Punkte: Verwarnung mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar;
- 14 bis 17 Punkte: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar;
- 14 bis 17 Punkte und bereits Aufbauseminar durchgeführt: Schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einer verkehrspolizeilichen Beratung;
- 18 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die freiwilligen Teilnahmen an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen führen zu 2 bis 4 Punktabzügen. Eintragungen im VZR werden bei Ordnungswidrigkeiten nach 2 Jahren, bei Straftaten, angeordnete Fahrverbote nach 5 Jahren, der Verzicht oder die Versagung auf eine Fahrerlaubnis nach 10 Jahren gelöscht. Voraussetzung: vor der Ablauffrist kommen keine neuen Eintragungen hinzu.
weiterführende Informationen gibt es unter www.kba.de
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