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Unter Alkopops versteht man fertige Alkoholmischungen mit anderen Getränken (sog. Premixgetränke), die gebrauchsfertig im Handel erworben werden können. Sie enthalten durchschnittlich 5 - 6 Vol. % Alkohol und werden vorwiegend von Jugendlichen und Heranwachsenden als Partygetränk konsumiert. 

Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums definiert sie als alkoholhaltige Süßgetränke - auch in gefrorener Form -  die aus einer Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 % vol oder weniger oder gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol mit Erzeugnissen nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol bestehen,

-einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol, aber weniger als 10 % vol aufweisen,
-trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind und
-als Erzeugnisse nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol der Branntweinsteuer unterliegen.

Als Alkopops gelten auch industriell vorbereitete Mischungskomponenten von den vorbezeichneten -Getränken, die in einer gemeinsamen Verpackung enthalten sind.

Alkopops wurden von der Getränkeindustrie zunächst auf dem in Sachen Jugendschutz faktisch besonders liberalen englischen Markt getestet und, nachdem sie dort rasanten Zuspruch fanden, mit aggressiven Werbestrategien auch in Deutschland und in anderen europäischen Staaten eingeführt.

Die Alkopops werden  von der Getränkeindustrie bewusst auf den speziellen Geschmack dieser Konsumentengruppe hin "designed", die auch ganz im Mittelpunkt der Werbung steht. Dafür wird zumeist hochprozentiger Alkohol (z.B. Wodka, Rum, Tequila oder Gin bekannter Marken) stark mit Zucker und Aromastoffen, zumeist in Anlehnung an beliebte Fruchtsäfte, versetzt, um den "scharfen" Geschmack des Alkohols zu überdecken, der Jugendlichen zumeist nicht schmeckt und von ihnen eher als abstoßend empfunden wird. In der Werbung werden die Getränke wahrheitswidrig als "leichte" und damit gesunde Alternative zu herkömmlichen Spirituosen, als "fresh" und "cool"  angepriesen, die dem trendbewussten jugendlichen Publikum ein ausgelassenes und beschwingtes Feiern "im karibischen Flair" ermöglichen sollen. Besonders junge Frauen häufig stehen im Mittelpunkt der Kampagnen, weil bei ihnen die Hemmung, alkoholische Getränke zu konsumieren, zumeist deutlich stärker ist als bei gleichaltrigen Männern. Aus Australien wird berichtet, dass dort Alkopops bereits mit Aphrodisiaka versetzt werden. 

Die "Versüßung" der Alkopops birgt die Gefahr, dass der Alkoholgehalt dieser Getränke, der häufig etwas mehr als zwei Schnapsgläsern pro 0,25 l-Flasche entspricht, von den unerfahrenen Konsumenten unterschätzt wird. Auch werden die Jugendlichen damit gezielt an Alkohol gewöhnt, um sie möglichst frühzeitig - dann für "harte Getränke" - als die Kunden von morgen zu gewinnen. Die Strategie der Getränkehersteller gleicht damit derjenigen der Tabak- und Zigarettenindustrie, von der ebenfalls bekannt ist, dass sie zumindest in früheren Jahren durch Beimischungen bestimmter Substanzen in den Tabak den Geschmack abgemildert und zugleich das Suchtpotential des Nikotins verstärkt hat. 

Die Einführung einer Sondersteuer auf Alkopops hat bislang nicht den vom Gesetzgeber erhofften Zweck erreicht. Die Getränkeindustrie ist zum Teil auf starkbierhaltige Mixgetränke umgestiegen, die nach EU-Recht keiner Sondersteuer unterworfen werden können oder nimmt den Alkohol aus Wein oder Sekt, womit er nicht der Brandweinsteuer unterfällt. Die Getränke gelten damit per definitionem nicht als Alkopops (vgl. oben). Da wo Firmen aus Reputationsgründen die ursprüngliche Zusammensetzung beibehalten haben, wird teilweise die durch die Sondersteuer hervorgerufene Preissteigerung bewusst nicht an den Kunden weitergegeben, sondern durch Kostensenkungen an anderer Stelle ausgeglichen. 

Die Verkaufszahlen dieser Mixgetränke sprechen für sich. Nach einer im Jahr 2004 veröffentlichten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stieg der Absatz von Alkopops in Deutschland im Einzelhandel von Januar 2001 bis Januar 2002, also innerhalb eines Jahres, um 341,3 %. Bei den Käuferinnen und Käufern bis 29 Jahre hat sich der Kauf von Alkopops zwischen 1998 und 2003 sogar versechsfacht. 48 % der 14- bis 17-Jährigen konsumieren regelmäßig Alkopops, obwohl diese Altersgruppe nach dem Jugendschutzgesetz solche Getränke noch gar nicht bekommen dürfte. Dabei gab mehr als die Hälfte der befragten Jugendlichen an, sonst eigentlich noch gar keinen hochprozentigen Alkohol zu trinken. 

Verkehrsrechtlich sind Alkopops deswegen von Bedeutung, weil ihr Konsum häufig von dem Irrglauben begleitet wird, damit ganz bestimmt nicht über den Grenzwert von 0,5 Promille gelangen zu können, also noch mit dem Auto oder Motorrad fahren zu dürfen. Gerade auch deshalb greifen viele junge Kraftfahrer in Discotheken bewusst zu den vermeintlich harmlosen Mischgetränken, statt zu Bier oder reinen Spirituosen, ohne sich bewusst zu sein, dass sie mit jeder Flasche "zwei Klare" zu sich nehmen. 

(Quelle: BADS)