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Abgastest für Motorräder (AUK)
Um die Emissions- und Lärmwerte zu überprüfen hat der Bundesrat am 10.02.2006 die Abgasuntersuchung (AUK) ab dem 1. April 2006 für alle Motorräder, Mopeds, Trikes und Quads ab 50 ccm Hubraum, über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit beschlossen.
Dies bedeutet:
Wer ab 01.04.2006 mit einem dieser o.a. Fahrzeuge (nur, wenn es nach dem 01.01.1989 erstmalig zugelassen wurde) zur Hauptuntersuchung fährt, muss gleichzeitig die Abgasuntersuchung durchführen lassen. Fahrzeugführer, die noch im Monat März einen Termin für die Hauptuntersuchung haben, fallen erst in zwei Jahren unter die neue Regelung.
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