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  Auch aufgrund der Manipulierfähigkeit des bisherigen, mechanischen Kontrollgerätes hat die Europäische Union die Einführung des digitalen Kontrollgerätes in relevanten Neufahrzeugen beschlossen.
Die Einführung des digitalen Kontrollgerätes ist für produzierte Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen ZGG und Bussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen ab dem 05. August 2005 vorgeschrieben.
Mittels eines in das Kontrollgerät integrierten Moduls und der persönlichen Fahrerkarte werden alle relevanten Daten elektronisch gespeichert. Hierdurch wird gewährleistet, daß die aufgezeichneten Daten verfügbar, zuverlässig und leicht verständlich sind. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem die Kontrollmöglichkeiten in Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten und Verringerung des Missbrauchs verbessert werden.

Mit diesem neuen System werden zeitgleich vier verschiedene Kartentypen erforderlich. Die Fahrer-, Kontroll-, Werkstatt- und Unternehmerkarte.
Über einen eingebauten Drucker können die gespeicherten Daten des Fahrers ausgedruckt werden. Auch ist ein Download bei Vorlage der entsprechenden Hard- und Software möglich.
Über einen Zeitraum von 24 Stunden wird die gefahrene Geschwindigkeit sekundengenau erfasst und im sogenannten Massenspeicher gespeichert.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite Technische Überwachung Hessen .
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