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Bei dem Dräger 7410 handelt es sich um ein Vortestgerät zur Bestimmung des Alkoholgehaltes. Dabei wird der Mundalkohol des Fahrzeugführers festgestellt.

Die Vortestgeräte werden in regelmäßigen Abständen gewartet, sind jedoch nicht geeicht, so daß im Einzelfall weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die Geräte zeigen den Mundalkohol je nach Auslieferungszustand in Promille oder in mg/L an. Egal welcher Wert gemessen wird - eine Gerichtsverwertbarkeit besteht nicht. Im Regelfall ab 0,5 Promille / 0,25 mg/L ist eine Atemalkoholanalyse (AAK) oder Blutentnahme erforderlich.

Bei einem Wert von 0,5 - 1,1 Promille (keine Ausfallerscheinungen und/oder Straftaten) wird, eine Atemalkoholanalyse angeboten (sofern das Gerät zur Verfügung steht) und mit dem Einverständnis des Betroffenen durchgeführt. Ansonsten erfolgt die Anordnung einer Blutentnahme.

Bei einem Wert von über 1,1 Promille wird in jedem Fall eine Blutentnahme angeordnet, da diese hier als einziges Beweismittel zugelassen ist. Sie kann und wird auch gegen den Willen des Probanden mit Zwang durchgeführt.

Bei Straftaten oder Ausfallerscheinungen sowie einem festgestellten Messergebnis von 0,3 - 1,1 Promille wird ebenfalls eine Blutentnahme angeordnet.

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AAK bedeutet Atemalkoholkonzentration. Bei diesem Messverfahren wird der Alkoholwert der Atemluft in mg/L gemessen. (Anders im Blut: in Promille).

Die Umrechnungsformel --> mg/l : Promille beträgt annähernd: 1 : 2. Der Promillewert ist somit der AAK-Wert mit dem Faktor 2 multipliziert.

Das Gerät ist absolut zuverlässig und gerichtlich anerkannt. Der Bediener ist zur Anwendung des Messverfahrens geschult worden.

Der Messwert ist nur gerichtlich verwertbar, wenn er sich in einem Bereich zwischen 0,25 mg/l bis 0,54 mg/l befindet.

Sollte das Messergebnis größer oder gleich 0,55 mg/L ergeben, so ist eine Blutentnahme durchzuführen. Diese Blutentnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und wird auch unter Zwang durchgeführt.

In einem regelmäßigen Turnus wird das Meßgerät neu geeicht. Somit wird die gerichtliche Verwertbarkeit beibehalten.

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Der Mahsan-Urintester dient dem Nachweis des Konsums von Betäubungsmitteln, welche in der Anlage des §24a StVG aufgeführt sind. Der Tester reagiert auf Cannabis (THC), Kokain, Opiate und Amphetamine.

Bei der Durchführung eines solchen Urintests muß der angetroffene Fahrzeugführer freiwillig mitwirken. Es kann niemand zur Abgabe von Urin gezwungen werden.

Bei einer freiwilligen Abgabe von Urin wird durch den Fahrzeugführer eine kleine Menge Urin in einen bereitgestellten Becher abgegeben. Mittels der Pipette werden 3 Tropfen des Urin in den Schnelltester gegeben. Einige Minuten später ist das Ergebnis sichtbar. Eine Verwertbarkeit ist gegeben, sofern die Kontrolllinie (C) einen durchgehenden Strich anzeigt. Bei einem Konsum von Betäubungsmitteln erscheint bei der entsprechende Kategorie keine Linie. Durch den Beamten wird nun eine Blutentnahme angeordnet, wobei diese hier ebenfalls unter Zwang durchgeführt werden kann.

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Der Drugwipe-Schweißtester dient ebenfalls dem Nachweis des Konsums von Betäubungsmitteln, welche in der Anlage des §24a StVG aufgeführt sind. Der Tester reagiert auf Cannabis (THC), Kokain, Opiate und Amphetamine.

Bei der Durchführung eines solchen Schweißtestes muß der angetroffene Fahrzeugführer ebenfalls freiwillig mitwirken. Es kann niemand zur Mitwirkung gezwungen werden.

Bei einer freiwilligen Mitwirkung wird der Drugwipe-Tester auf eine geeignete Körperpartie mit dem Wischsegment gestrichen. Geeignete Körperpartien können zum Beispiel die Zunge oder die Achselhöhlen sein. Im Anschluß wird die Verschlußkappe des Testers mit Wasser gefüllt und der Saugvlies für ca. 10 Sekunden in das Wasser gehalten. Einige Zeit später wird das Ergebnis sichtbar. Eine Verwertbarkeit ist gegeben, sofern auch hier die Kontrolllinie (C) einen durchgehenden Strich anzeigt. Bei einem Konsum von Betäubungsmitteln erscheint bei der entsprechende Kategorie ebenfalls eine Linie.

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Der neue Dräger Speicheltest dient ebenfalls dem Nachweis des Konsums von Betäubungsmitteln.

Bei der Durchführung eines solchen Schweißtestes muß der angetroffene Fahrzeugführer ebenfalls freiwillig mitwirken. Es kann niemand zur Mitwirkung gezwungen werden.

Die Probe des Probanden wird in eine sog. Testkassette eingeführt. Anschließend wird diese durch die Auswerteinheit (siehe Bild) ausgewertet. Das Ergebnis wird durch die Auswerteinheit ausgedruckt und weißt z.Zt. Kokain-Metaboliten, Opiate, Amphetamin, Methamphetamin/Designerdrogen und Cannabis nach. Weitere sind in Vorbereitung.

Das Testgerät ist mobil einsetzbar und liefert genaue Messergebnisse in einer relativ kurzen Zeit.

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Quelle und weitere Informationen zu diesem Thema: www.fahndungsgruppe.de